Soziale
Berufe sind
mehr Wert

Soziale Dienste

Die Sozialen Dienste helfen, wann immer Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen ihre Probleme über den Kopf wachsen. 

Wo viele Menschen lieber wegschauen, beginnt ihr Job: Die Allgemeinen (ASD) oder auch Kommunalen Sozialen Dienste (KSD) sind immer dann zur Stelle, wenn Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien ihre sozialen Schwierigkeiten oder emotionalen Konflikte nicht mehr allein in den Griff bekommen. Sie beraten und unterstützen in Fragen der Erziehung, helfen bei Problemen des alltäglichen Lebens und begleiten auseinanderbrechende Familien. Die Aufgabenfelder der ASD/KSD sind in den Bundesländern sehr verschieden, einheitlich gilt für sie aber das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG oder auch 8. Sozialgesetzbuch) als wesentliche Rechtsgrundlage. Das ist auch / oder gerade für die Betroffenen von großer Wichtigkeit.

 

Bundesweit hat der ASD/KSD seine Hauptaufgabe darin, Hilfen zur Erziehung zu organisieren. Dazu bringt er Träger und Hilfesuchende an einen Tisch. Der ASD/KSD informiert Eltern, Jugendliche und Kinder über Rechte und Hilfsangebote. Zur Widersprüchlichkeit der Aufgabe gehört aber auch, das die ASD/KSD in manchen Fällen der Justiz über die persönlichen Lebensverhältnisse der Betroffenen berichten müssen. 

Hohe Verantwortung, enormer Druck
Wie hoch die Verantwortung ist, die Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen der Sozialen Dienste übernehmen, haben die Diskussionen über die Fälle von Kindesmisshandlungen und Verwahrlosung gezeigt. Die Beschäftigten der Sozialen Dienste müssen Gefährdungspotenziale rechtzeitig erkennen und notfalls sofort eingreifen. Um das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen, müssen sie rasch geeignete Bedingungen schaffen. Und sie müssen - möglichst gemeinsam mit den Eltern - individuelle Hilfsmaßnahmen planen, umsetzen und deren Verlauf überprüfen, die regelhaft beauftragte Träger durchführen.
    
Dies alles erfordert Sensibilität, Einfühlungsvermögen und vor allem Zeit, um die spezifische Familiensituation richtig einschätzen zu können. Zeit, die den Beschäftigten oft fehlt, weil sie immer mehr Familien gleichzeitig betreuen müssen. Der Druck ist enorm, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewegen sich im Spannungsfeld zwischen einem übereilten und einem zu späten Eingreifen. Hinzu kommt: Die Problemlagen im sozialen Bereich werden komplexer und anspruchsvoller. Damit wachsen auch die Anforderung und die psychischen Belastungen für die Beschäftigten. Die Arbeit, die sie tagtäglich leisten, ist für das soziale Miteinander in unserer Gesellschaft unentbehrlich - das muss sich auch in der Anerkennung ihrer Leistung widerspiegeln.

 

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Erzieher/innen Kita

Die Politik will die frühkindliche Bildung und Betreuung in Deutschland ausbauen. Doch ohne angemessene Bezahlung der Erzieher/-innen in Kindertagesstätten sind pädagogische Höchstleistungen auf Dauer nicht zu haben.

Längst hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Grundstein für die Zukunftschancen unserer Kinder schon im Vorschulalter gelegt wird. In der aktuellen Bildungsdebatte gilt besonders die frühkindliche Förderung als Schlüssel zur Verbesserung der Chancengleichheit. Doch die schlechten Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten stehen in auffälligem Widerspruch zur angekündigten Bildungsoffensive.

Denn kontinuierlich gestiegen sind bisher vor allem die Anforderungen an die Arbeit der Beschäftigten. In allen Bundesländern regeln inzwischen Bildungspläne den Berufsalltag. Kinder werden individuell und in verschiedenen Bildungsbereichen gefördert, zudem müssen Erzieher/-innen die Entwicklung ihrer Schützlinge sorgfältig beobachten, müssen dokumentieren und reflektieren. Die regelmäßige Rückkopplung mit den Eltern gehört ebenso zum Auftrag wie das anspruchsvolle Konzept der Sozialraumorientierung. Viele Einrichtungen entwickeln sich von der Tageseinrichtung für Kinder zu komplexen Familienzentren.

Leistung braucht Wertschätzung
Damit hat sich auch das Berufsbild von pädagogischen Fachkräften erweitert. Erzieher/-innen sind professionelle Begleiter im Prozess der Selbstbildung der Kinder, aber auch Partner für die Eltern in punkto Erziehung. Keine leichten Aufgaben, denn je größer die sozialen Ungleichheiten innerhalb der Gesellschaft, desto schwieriger wird die individuelle Förderung der Kinder und die Einbindung der Eltern.
Kurz: Pädagogische Fachkräfte sind heute zugleich Experten für frühkindliche Bildung, Erwachsenenbildner und Netzwerker im Sozialraum. Damit nicht genug: Seit Einführung des § 8a SGB VIII im Jahr 2004 tragen sie zudem Mitverantwortung dafür, dass das Kindeswohl nicht gefährdet wird – etwa durch häusliche Gewalt.

Honoriert werden all diese Mehrleistungen nicht - weder durch eine angemessene Bezahlung noch durch veränderte Rahmenbedingungen. Der Personalschlüssel der Einrichtungen ist viel zu knapp bemessen; für Dokumentation, Reflexion und Dialog bleibt im Kita-Alltag kaum Zeit. Das ist nicht nur demotivierend, sondern macht auch krank. Doch ohne das Engagement der Beschäftigten ist eine Verbesserung der frühkindlichen Förderung nicht zu machen. Ihr Einsatz muss angemessen entlohnt werden – auch das ist eine Form der Wertschätzung.

 

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Erzieher/innen Ganztagsschulen

Ganztagsschulen bekommen in der Bildungsdiskussion derzeit gute Noten. Das ist auch das Verdienst der Erzieherinnen und Erziehern, die viel zur Verbesserung der Bildungschancen unserer Kinder beitragen.

Die Politik hat sich auf die Fahnen geschrieben, Ganztagsschulen im gesamten Bundesgebiet zu fördern. Die Schulform gilt als innovativ und erfolgreich, weil sie Kinder und Jugendliche individuell unterstützt. Doch ohne den Einsatz von qualifizierten Erzieherinnen und Erziehern bleibt das ganzheitliche Konzept auf der Strecke.

Schule und Jugendhilfe vertreten verschiedene Ansätze und Traditionen, doch sie verfolgen im Grunde dasselbe Ziel: Sie wollen die Persönlichkeit junger Menschen stärken, sie zu eigenverantwortlichem Handeln befähigen und ihre soziale Kompetenz fördern, um sie möglichst optimal auf die Berufs- und Lebenswelt der Erwachsenen vorzubereiten. Das gelingt am besten, wenn Schule und Jugendhilfe gleichberechtigt und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Denn darin liegt das Erfolgsrezept der Ganztagsschulen.

Mehr als Lernen nach Lehrplan
Erzieher/-innen ergänzen den schulischen Lehrplan - zum Beispiel durch kreative Angebote wie Töpfern, Holzarbeiten, sportliche Aktivitäten oder gemeinsame Ausflüge. Sie greifen aber auch Themen aus dem Unterricht auf und bearbeiten sie in Form von Projektarbeit. Bei all diesen Angeboten geht es vor allem um Selbstständigkeit und verantwortliches Handeln. Das pädagogische Konzept orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten, Erfahrungen und Bedürfnissen der Kinder. Und es setzt auf eine stärkere Zusammenarbeit mit den Eltern.

Die Erzieherinnen und Erzieher in den Ganztagsschulen erweitern also den Bildungsauftrag der Schulen, indem sie Unterricht und Freizeit erzieherisch begleiten. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen – das sollte uns mehr Anerkennung wert sein.

 

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Offene Jugendarbeit

Die Offene Jugendarbeit holt die Kids von der Straße. Um vernünftige Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten kümmert sich fast niemand. Jetzt wird der Nachwuchs knapp.


Lärm, Stress, ständig wechselnde Gesichter – Offene Jugendarbeit ist nichts für zarte Nerven. Gut, dass es Menschen gibt, die sich davon nicht abschrecken lassen. So wie Nives Homec, Erzieherin und Leiterin einer offenen Kinder- und Jugendeinrichtung in Nürnberg. Aus eigener Erfahrung weiß sie: „Offene Jugendarbeit heißt für die Mitarbeiterinnen sich täglich neu zu entdecken. Man weiß nie vorher, wer kommt und was passiert. Mal ist es ganz einfach, easy, cool und relaxt, mal total stressig. Lauter junge Menschen mit individuellen Sorgen und Nöten und ich mittendrin.“ Das ist spannend und anstrengend zugleich.


Immer ein offenes Ohr für Jugendliche
Einrichtungen wie Jugendclubs und Jugendhäuser stehen allen Jugendlichen offen. Sie bieten ihnen einen Ort, an dem sie sich treffen und ihre Freizeit gemeinsam verbringen können - mit Sport, Spaß, Action, Musik. Aber nicht nur das. Die Mitarbeiter/-innen haben immer ein offenes Ohr für die Probleme der Jugendlichen, egal ob es um Schwierigkeiten in Schule, Familie, Ausbildung oder Beziehung geht, um Gewalt und Drogen oder um Themen wie Missbrauch oder Extremismus. Sie sind Ansprechpartner, Berater, Vertraute und bieten nicht nur Jugendlichen in Problembezirken Halt und Stabilität. Sie fördern die gegenseitige Akzeptanz und stoßen Integrationsprozesse an.


Arbeiten, wenn andere frei haben
Offene Jugendarbeit heißt aber auch arbeiten, wenn andere frei haben: abends, am Wochenende, in den Ferien. Heißt Lärm ertragen und mit unterschiedlichsten Konflikten umgehen. Kein Wunder, dass in den Jugendhäusern allmählich das qualifizierte Personal knapp wird. Am Lärmpegel, den die Jugendarbeit mit sich bringt, lässt sich nichts ändern. An der Bezahlung und den Bedingungen zum Schutz der Gesundheit von Mitarbeitern schon. Höchste Zeit, dass sich hier etwas tut. Denn sonst könnte es sein, dass bald immer mehr Jugendliche ihre Freizeit auf der Straße verbringen müssen.

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Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeiter greifen ein, bevor die Gewalt an unseren Schulen eskaliert. Dafür haben sie unsere Anerkennung verdient.


Spätestens seit dem Hilferuf der Lehrerinnen und Lehrer der Berliner Rütli-Schule vor drei Jahren ist klar: Das Klima in bundesdeutschen Klassenzimmern wird rauer. Vor allem in Problembezirken mit hohem Migrantenanteil und vielen sozial benachteiligten Familien klagen Schulleiter und Lehrer über eskalierende Gewalt, Respektlosigkeit und Leistungsverweigerung. Für das gemeinsamen Anliegen, den Schulalltag möglichst konfliktfrei zu gestalten, ist eine funktionierende Schulsozialarbeit deshalb unverzichtbar. Denn ihre Aufgabe ist es, Streit, Gewalt und Mobbing frühzeitig zu verhindern.


Konfliktfrei lernen
Die Schulsozialarbeit richtet sich nicht nur an Schülerinnen und Schüler, sondern auch an Lehrkräfte und Eltern. Entsprechend vielfältig und anspruchsvoll ist die Arbeit des sozialpädagogischen Personals. Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit sind Ansprechpartner in Krisensituationen, wirken zum Beispiel als Streitschlichter und Mediatoren, bilden Konfliktlotsen aus, trainieren soziale Kompetenzen und arbeiten gezielt mit sozial benachteiligten Kindern. Sie unterstützen aber auch die Eltern, fördern die interkulturelle Elternarbeit und übernehmen Verantwortung als Schutzbeauftragte der Kinder nach § 8a SGB VIII. Für die Lehrkräfte bieten sie zum Beispiel Hospitationen oder Hilfe bei der Integration von Schülern in die Klassengemeinschaft an.


Alles Rütli
Der Rütli-Campus in Berlin-Neukölln gilt inzwischen als Vorzeigeprojekt. Dazu hat auch die Arbeit des sozialpädagogischen Personals beigetragen. Ein Schulsozialarbeiter und drei interkulturellen Moderatoren kümmern sich heute um das konfliktfreie Miteinander von Lehrern, Eltern und Schülern. Doch Rütli ist kein Einzelfall. Erst im Januar haben sich 68 Berliner Schulleiter mit einem Brandbrief an den Schulsenator der Hauptstadt gewandt. Im Gegenteil: Die Schulsozialarbeit wird immer wichtiger. Denn sie sorgt an vielen Schulen dafür, dass ein normaler Schulalltag überhaupt erst möglich wird. Und sie unterstützt Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung zu selbstständigen, toleranten und verantwortungsbewussten Menschen. Das ist eine Arbeit, auf die unsere Gesellschaft nicht verzichten kann.

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Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshelfer geben straffällig gewordenen Jugendlichen eine Chance, in die Gesellschaft zurückzukehren. Eine anständige Bezahlung ist dafür mehr als gerecht.


Wenn Jugendliche zu Straftätern werden, brauchen sie vor allem eines: Hilfe. Viele von ihnen stammen aus benachteiligten Familien und hatten - mangels Förderung - kaum Gelegenheit, soziale Kompetenzen zu entwickeln, die sie vor Straftaten schützen. Mit 14 Jahren gelten sie in Deutschland als strafmündig, bis zum 20. Lebensjahr können sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Die Jugendgerichtshilfe begleitet und betreut junge Straftäter während des gesamten Strafverfahrens. Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe und wird von pädagogischen Fachkräften geleistet.


Aus Fehlern lernen helfen
Bei Verfahren gegen Jugendliche steht die Persönlichkeit des Straftäters, weniger die Straftat im Vordergrund. Die Jugendgerichtshilfe unterstützt straffällig gewordene Jugendliche dabei, ihr Fehlverhalten zu reflektieren und daraus zu lernen. Es geht also vorrangig um Erziehung. Dazu müssen sich die Jugendgerichtshelfer ein möglichst umfassendes Bild machen – in Gesprächen mit den Jugendlichen selbst, aber auch mit ihren Eltern. Wie sieht die persönliche Situation aus? Wie das soziale Umfeld? Welche schulische oder berufliche Entwicklung hat ein Straftäter durchlaufen? Wie verhält er sich in der Freizeit? Bei der Beurteilung zählt auch, wie der Jugendliche sein eigenes Fehlverhalten einschätzt und welche Konsequenzen er daraus gezogen hat.

 

Der Jugendgerichtshelfer erstellt daraus einen Jugendgerichtshilfebericht für das zuständige Jugendgericht und macht in der Verhandlung einen Vorschlag für ein mögliches Urteil. Geprüft wird dabei zum Beispiel auch, ob Leistungen der Jugendhilfe eingeleitet werden sollen. Er berät und hilft den Familien bei allen Problemen, die zur Straftat geführt haben oder daraus resultieren.


Die Rückkehr begleiten
Nach der Gerichtsverhandlung haben Jugendgerichtshelfer die Aufgabe, die Umsetzung der richterlichen Maßnahmen zu begleiten und zu überwachen. Das gilt auch für erzieherische Maßnahmen, durch die eine Hauptverhandlung in bestimmten Fällen abgewendet werden kann. Zum Beispiel bei Ersttätern, die eine geringfügige Straftat begangen haben und geständig sind. Auch während des Strafvollzugs bleiben die Jugendgerichtshelfer mit den Inhaftierten in Kontakt und unterstützen sie nach der Entlassung bei der Wiedereingliederung. Durch ihr Engagement helfen sie Jugendlichen, die am Rande der Gesellschaft stehen, in einen normalen Lebensalltag zurückzukehren. Höchste Zeit, dass diese Leistung anerkannt wird.

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Lebens- und Konfliktberatung

Dieses Angebot verschiedener Institutionen hat je nach Konzeption ganz unterschiedliche Schwerpunkte. Einzelne, Paare oder Familien können hier Unterstützung bei der Bewältigung und Lösung von Problemen und Schwierigkeiten finden. Wichtig in der Arbeit mit den Menschen ist die Hilfe zur Selbsthilfe.
 
Dies sind Tätigkeitsfelder:
         Familien in kritischen Situationen beraten, z.B. bei Erziehungskonflikten oder Trennungen
         Menschen in schwierigen Lebenslagen beraten
         über finanzielle Unterstützung informieren
         vermitteln an Fachberatungsstellen, z.B. Schuldnerberatung
         beraten über Ansprüche gegenüber Trägern von Sozialleistungen
         beraten von Menschen in Notsituationen
         Migranten beraten zu Ausländer- und Asylrecht
         psychosoziale Beratung von Migranten z.B. zu den Bereichen Flucht, Trennung von der Familie/Heimat
         erkennen und bearbeiten von psychischen Erkrankungen und Abhängigkeiten
         Prävention bei drohender Obdachlosigkeit oder Verwahrlosung bzw. Handlungsstrategien erarbeiten, diese zu überwinden

Soziale Dienste nach SGB XII

Ein weiteres grosses Aufgabengebiet der Allgemeinen oder Kommunalen

Sozialen Dienste ist die Ermittlung, Einleitung und Fortschreibung von

Hilfen nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Diese gliedern sich in die

Schwerpunkte "Hilfe zur Pflege" und "Eingliederungshilfe" zur Teilhabe am

gesellschaftlichen Leben. Im Pflegebereich erheben und überprüfen

SozialpädagogInnen Pflegebedarfe bei SeniorInnen ab 65 Jahren, prüfen

vorrangige Hilfen, leiten Hilfen zur Fortführung des eigenen Haushaltes ein

und vermitteln auch stationäre Hilfen. Dieses Kerngeschäft wird begleitet

von vielschichtigen anderen Aufgaben: Beratung der Betroffenen und rechtl.

Betreuer, Einleitung rechtl. Betreuungen, Dokumentation der

Handlungsschritte, Verhandlungen mit Anbietern von Pflegeleistungen,

Krisenintervention, Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeheimen etc.

 

Im Kern des Aufgabengebietes "Eingliederungshilfe" handelt es sich um

pädagogische Prozesse für geistig, körperlich oder seelisch behinderte

Menschen. Die Hilfen werden durch Gesamtpläne ( analog zum Hilfeplan in der

Jugendhilfe nach SGB VIII) koordiniert und in ambulanter, teilstationärer

oder stationärer Form geleistet. Ziel ist immer den betroffenen behinderten

Menschen ein Leben möglichst in Selbstständigkeit und grösstmöglicher

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen. Um dieses Ziel zu

erreichen sind regelmäßige steuernde Gespräche mit allen Beteiligten am

runden Tisch notwendig, die Gesamtplangespräche, die in

Gesamtplanprotokollen dokumentiert und von allen Beteiligten unterschrieben

werden.

 

Neben dieser Kernaufgabe gibt es auch im Bereich Eingliederungshilfe eine

Anzahl zusätzlicher Aufgaben: Krisenintervention telef/persönlich,

Einleitung von Einzelfallhelfern (Schulbegleitung), Werkstattbesuch für

körperlich und geistige Erwachsene, Vermittlung von Hilfe im Rahmen von

Grundsicherung (Haushaltshilfe etc.), Beratung, Einleitung rechtl.

Betreuung, Vermittlung an Beratungsstellen, Entwicklung pädagogischer

Gruppenangebote und Beschäftigungsmassnahmen, Hilfe zur Pflege im

Einzelfall um nur einige zu nennen.

 

Die KollegInnen in diesen beiden Bereichen beobachten vor dem Hintergrund

schwindender kommunaler Haushalte wachsende Verteilungskämpfe bei den

Sozialleistungen, in denen die behinderten Menschen mit ihren persönlichen

Schicksalen und Problemlagen immer häufiger das Nachsehen haben. Die

Umstände des latenten Personalabbaues und der Arbeitsverdichtung sind

hinreichend bekannt. Kommunalpolitiker schauen immer argwöhnischer auf die

vermeintlich immensen Haushaltspositionen im Bereich Jugendhilfe und

Sozialhilfe. Die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber den Wehrlosen

und Hilfebedürftigen wird immer mehr anhand von Zahlenkonstrukten bewertet.


Bild zeigt eine Heilpädagogin bei ihrer Arbeit

Heilpädagoginnen / Heilpädagogen

Die anspruchsvollen Aufgaben in den Hilfen für seelisch, körperlich und intellektuell beeinträchtigte Menschen werden mit hoher Professionalität von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen wahrgenommen. Sie fühlen sich dabei besonders der Aufgabe verpflichtet, die Teilhabemöglichkeiten zu verbessern und ein inklusives Gesellschaftsmodell zu verwirklichen.
Die Bundesregierung hat sich durch die Ratifizierung einer UN-Konvention zur Integration und Förderung behinderter Menschen in besonderer Weise dieser Aufgabe verpflichtet.
 
 
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen übernehmen Verantwortung, wo eine Begleitung und Unterstützung von Menschen in besonderen Lebenslagen erforderlich ist. Sie leisten Hilfen z.B. für behinderte Kinder in Frühförderstellen, für vernachlässigte Kinder- und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe, für die Begleitung von beeinträchtigten Menschen in ihren Arbeitsmöglichkeiten, für aufmerksamkeitsgestörte (ADHS), autistische Kinder und Jugendliche sowie für schwerstbehinderte Menschen.
Dafür braucht es sehr gut ausgebildete Fachleute, die den besonderen Anforderungen schwierigster Arbeitsfelder gerecht werden können.
Seit 40 Jahren können sich in Deutschland ErzieherInnen zu staatlich anerkannte HeilpädagogInnen weiterbilden. Auch Studienmöglichkeiten an Fachhochschulen und einigen Universitäten bereiten auf ein anspruchsvolles und vielfältiges Berufsleben vor.
 
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind Beziehungsprofis: Sie wissen, dass Hilfen oft nur dort wirklich wirksam werden, wo man Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein verbindliches Angebot macht, sie auf ihrem Weg zu begleiten.
Sie verfügen darüber hinaus über spezifische diagnostische und methodische Kompetenzen im Zusammenhang von Behinderung und Verhaltensbesonderheiten, die in vielfältigen Arbeitsfeldern gefragt sind.
 
Inklusion fordert uns alle heraus

Dass jeder Mensch an allen Angeboten unserer Gesellschaft teil haben und seinen eigenen Beitrag leisten kann, ist eine wichtige Forderung, die die Heilpädagogik umfassend unterstützt. Jeder Mensch hat aber auch einen Anspruch auf die erforderlichen Hilfen, die diesen Weg ermöglichen. Psychische Traumatisierung bei misshandelten und vernachlässigten Kindern stellen an die Pädagogen besondere Anforderungen, ebenso wie Fragen z.B der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen. Unsere Gesellschaft muss über die Angebotsstrukturen neu nachdenken. Wenn eine ‚Kita für Alle’, eine ‚Schule für Alle’ Wirklichkeit werden soll, bedeutet das nicht, dass weniger gut ausgebildete Fachkräfte benötigt werden, wie manche Politiker meinen, sondern mehr! Für eine koordinierte Zusammenarbeit aller Professionen und Verantwortlichen sind Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in einer Moderatorenfunktion besonders gefragt.

  

Zuwachs an Kompetenzen ist Mehrwert

Die heilpädagogischen Ausbildungsgänge an Fachschulen und Fachakademien (Bayern) bieten allen Absolventinnen und Absolventen aufbauend auf eine erste Fachschulausbildung einen großen Zugewinn an spezifischer Handlungskompetenz für die beschriebenen Berufsfelder. Das muss sich auch tariflich als Analogie zur Sozialarbeit und Sozialpädagogik für alle Absolventen heilpädagogischer Ausbildungs- und Studiengänge niederschlagen. Nur so nimmt man die Grundforderungen der europäischen und nationalen Qualifikationsrahmen ernst, durch die Beschreibung und Festlegung von Kompetenzniveaus Anschlussfähigkeit, Vergleichbarkeit, Transparenz und Mobilität zu fördern.

 

Foto: C. Rensinghoff


Heilerziehungspfleger/-in

Heilerziehungspfleger/-innen sind sozialpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte, die sich für die Assistenz, Beratung, Begleitung, Pflege und Bildung von Menschen mit einer Behinderung im ambulanten und stationären Bereich einsetzen. Sie arbeiten in Kooperation mit anderen Berufsgruppen und Fachdiensten und entscheiden gemeinsam über Ziele, Inhalte und Formen ihres Handelns aufgrund erworbener Kenntnisse moderner Theorien und Methoden der Behindertenhilfe sowie ihrer Anwendung. Eine ganzheitliche, auf die individuellen Bedürfnisse des behinderten Menschen abgestimmte Hilfe steht im Mittelpunkt der täglichen Arbeit. Heilerziehungspfleger/-innen sind Bezugsperson und Partner der Menschen mit Behinderungen. Besonders wichtig ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Menschenbild als Grundvoraussetzung des Berufes. Je nach Art und Ausprägung der Behinderung verändert sich der Aufgabenschwerpunkt des/der Heilerziehungspflegers/-in. Dies setzt voraus, dass er/sie gelernt hat, Behinderungen, ihre Ursachen und Auswirkungen richtig einzuschätzen, vorhandene Fähigkeiten und Kräfte des Menschen zu erkennen und zu aktivieren und notwendige unterstützende Hilfe zu geben.
 
Heilerziehungspfleger/-innen arbeiten vorwiegend in Einrichtungen zur Eingliederung und Betreuung von Menschen mit Behinderung, z.B. in entsprechenden Tagesstätten oder Wohn- und Pflegeheimen. Sie können auch bei ambulanten sozialen Diensten oder in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken tätig sein. Darüber hinaus übernehmen sie an Förderschulen Aufgaben im Bereich der pädagogischen Freizeitbetreuung. Gelegentlich finden sie auch in Kindergärten oder Privathaushalten in der Kinderbetreuung Beschäftigung.

Seniorenberatung

Richtet sich an ältere Menschen und ihre Angehörigen, um die Lebensqualität im Alter zu sichern und eigenständige Lebensführung auch bei Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.
 
            vermitteln von Dienstleitungen und Hilfsangeboten
            zeigen Finanzierungsmöglichkeiten auf
            beraten und unterstützen bei Antragstellungen und Behördengängen
            zeigen Möglichkeiten zur selbständigen Lebensführung auf
            begleiten in schwierigen Lebenslagen z.B. Verwitwung
            leisten Krisenintervention
            beraten und unterstützen Angehörige
            informieren über Rentenantragstellung, Feststellung der Schwerbehinderung, Pflegegeld u.a.m.
            geben Hilfestellungen für altersverwirrte oder psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen
            vermitteln zu anderen Fachleuten
            helfen bei Betreuung (Betreuungsgesetz),
            unterstützen bei der Suche und Vermittlung einer altersgerechten Wohnung oder eines Pflegeplatzes
 
Auf Grund der demografischen Entwicklung unserer Bevölkerung gewinnt die Seniorenberatung immer mehr an Bedeutung.

Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung mit zwei Menschen in der Werkstatt

Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

In Deutschland gibt es ca. 25 000 Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (FAB). Sie sind vorwiegend in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt. Diese Werkstätten stellen im gesamten Bundesgebiet fast 300 000 Werkstattplätze für Menschen mit Behinderung bereit.
 
Ihre Tätigkeit kann in fünf Handlungsbereichen beschrieben werden:
 

  • Planung des Rehabilitationsverlaufs, sowie der Förderung in der Werkstatt für behinderte Menschen
  • Berufs- und Persönlichkeitsförderung
  • Gestaltung der Arbeit unter rehabilitativen Aspekten
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den behinderten Menschen und Institutionen ihres Umfeldes
  • Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Werkstatt für behinderte Menschen

 

Die Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in den Werkstätten arbeitet direkt an der Basis mit den Menschen mit Behinderung. Sie sind permanent dem Spannungsverhältnis zwischen rehabilitativer und produktiver Arbeit ausgesetzt. Dass heißt, auf der einen Seite den wirtschaftlichen Ansprüchen einer Werkstatt in Form von Produktionsabläufen gerecht zu werden und gleichzeitig den speziellen pädagogischen Anforderungen zu entsprechen.
 
Eine umfassende Studie im Auftrag der Berufsgenossenschaft BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) und der Krankenkasse DAK aus dem Jahr 2000 hat verdeutlicht, dass die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung überdurchschnittlichen Belastungen ausgesetzt sind, welche die Gesundheit gefährden können.
 
„Die Tätigkeit in der Werkstatt erfordert ein überdurchschnittliches Maß an Flexibilität und Balancehalten zwischen marktwirtschaftlich orientiertem und sozialem Denken.“
 

Ein neuer Bereich, dem sich die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung zu stellen haben, liegt in der Arbeitsintegration. Erklärter politischer Wille ist es, Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Hier hat die Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung die wichtige Aufgabe, Menschen mit Behinderung dorthin zu begleiten.